
Bürokratische Angelegenheiten - Erwachsene
Wichtig: Sie können immer jemanden (Familienangehörigen, Freunde usw.) zu Behördengängen mitnehmen. Gern können Sie vorher bei den Behörden anfragen, ob sie einen Dolmetscher stellen können. Ansonsten ist es erlaubt, dass Sie eine Vollmacht (formloses Schreiben möglich) einer Person Ihres Vertrauens mitgeben und diese regelt dann die behördlichen Angelegenheiten, wenn zum Beispiel ein Pass abgeholt werden soll. Aber am besten ist es natürlich immer, wenn Sie persönlich erscheinen.
Passbeschaffung aus dem Heimatland
MOSAIK e.V.
Peterssteinweg 3
04107 Leipzig
Montag, Mittwoch, Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
DRK (Deutsches Rotes Kreuz)
Johannisplatz 2
04103 Leipzig
Montag bis Freitag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Diakonie
Nikolaikirchhof 3
04109 Leipzig
Mittwoch 12:00 Uhr – 15:00 Uhr
(sowie nach Vereinbarung auf deutsch, englisch französisch)
Führerschein
Wichtig: Bis sechs Monate (185 Tage) nach Ihrer Ankunft in Deutschland können Sie Ihren Führerschein umtauschen. Falls Sie diesen Termin nicht schaffen, müssen Sie den Führerschein noch einmal komplett absolvieren, was sehr viel teurer ist (zwischen 2.000 und 3.000 €).
Sie müssen einen Termin über die Onlineterminvereinbarung der Fahrerlaubnisbehörde oder über das Bürgertelefon 0341 115 vereinbaren. Und der ausländische Führerschein muss zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Behörde gültig sein. Bei abgelaufenen Führerscheinen ist keine Umschreibung möglich.
Im Rahmen der Umschreibung muss bei der DEKRA sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung abgelegt werden. Die deutsche Fahrerlaubnis kann erst nach erfolgreichem Bestehen beider Prüfungen erteilt werden.
Sie können die Kosten bar oder per EC-Karte bezahlen. Folgende Kosten sind möglich, je nachdem, um welchen Führerschein es sich handelt:
- ohne vorhandene Probezeit: 49,00 Euro
- mit vorhandener Probezeit: 49,80 Euro
- bei Bedarf Expresslieferung: zusätzlich 7,68 Euro
Außerdem benötigen Sie folgende Dokumente beim Technischen Rathaus :
- gültiger Aufenthaltstitel oder Reisepass
- gültiger ausländischer Führerschein
- Übersetzung des ausländischen Führerscheins in die deutsche Sprache durch einen amtlich anerkannten Übersetzer
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Name und Anschrift der Fahrschule
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Die Schulung muss mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfassen. In der Schulung muss das Wissen durch theoretischen Unterricht und praktische Übungen vermittelt werden. Dies bedeutet, dass eine Onlineschulung nicht anerkannt werden kann. - Sehtestbescheinigung oder ab Klasse C1 Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
Der Sehtest muss von einer amtlich anerkannten Sehteststelle durchgeführt werden. Dieser darf nicht älter als 2 Jahre sein.
Die Untersuchung über das Sehvermögen (für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE) kann von einem Augenarzt, einem Arzt für Arbeits- oder Betriebsmedizin, einem Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung durchgeführt werden. Die Bescheinigung über die Untersuchung der Augen darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein. Können die Eignungsvoraussetzungen nach Anlage 6 Nummer 2.1 nicht zweifelsfrei erfüllt werden, ist das Zeugnis eines Augenarztes (Anlage 6 Nummer 2.2 der Fahrerlaubnisverordnung) erforderlich. - Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung ab Klasse C1
Die Untersuchung über die gesundheitliche Eignung kann von einem Arzt für Arbeits- oder Betriebsmedizin, einem Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem Arzt des Gesundheitsamtes, einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung oder von jedem Arzt für Allgemeinmedizin oder für Innere Medizin durchgeführt werden. Die ärztliche Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein. - Funktions- und Leistungstest (nur für Klassen D1/D1E und D/DE)
Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen D1/D1E und D/DE haben ihre Eignung zusätzlich durch einen Funktions- und Leistungstest nachweisen (Anlage 5 Nummer 2 Fahrerlaubnisverordnung). Die Bescheinigung über den Funktions- und Leistungstest wird durch einen Arbeits- bzw. Betriebsmediziner oder einer Begutachtungsstelle für Fahreignung erstellt und darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein. - Führungszeugnis - Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde (nur für Klassen D1/D1E und D/DE)
Das Führungszeugnis ist bei einem Bürgerbüro oder über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz zu beantragen und direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übermitteln zu lassen.
Beim Termin in der Fahrerlaubnisbehörde erfolgt die Antragsaufnahme und der ausländische Führerschein wird eingezogen und zur Echtheitsprüfung an die Polizei übergeben. Die Echtheitsprüfung dauert etwa 4 Wochen. Nach Abschluss der Echtheitsprüfung wird bei Vorliegen aller Unterlagen die Prüfungszulassung an die DEKRA erteilt.
Negativer BAMF-Bescheid - Anlaufstellen
MOSAIK e.V.
Peterssteinweg 3
04107 Leipzig
Montag, Mittwoch, Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 13:00 – 18:00 Uhr
DRK (Deutsches Rotes Kreuz)
Holzhäuser Straße 120
04299 Leipzig
Montag bis Freitag: 07:30 – 18:00 Uhr
Sächsischer Flüchtlingsrat
Lützner Straße 93/95
04177 Leipzig
Mittwochs für arabische Menschen: 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwochs für alle Sprachen: 13:00 Uhr – 17:00 Uhr
Caritas (an der Propstei)
Ruth-Pfau-Straße 2
04107 Leipzig
Montag bis Freitag: 9:00 Uhr – 16:00 Uhr
Diakonie
Nikolaikirchhof 3
04109 Leipzig
Mittwochs auf Englisch und Französisch: 12:00 Uhr – 15:00 Uhr
Amnesty International e.V.
(Asylgruppe Leipzig)
Sternwarten Straße 4
04103 Leipzig
Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr – 18:00 Uhr
Passbeschaffung aus Heimatland
Mosaik Leipzig e.V.
Peterssteinweg 3
04107 Leipzig
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 13:00 – 18:00
Mehrsprachiger Flyer: Mosaik Leipzig Flyer
DRK (Deutsches Rotes Kreuz)
Johannisplatz 2
04103 Leipzig
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 07:30 – 18:00
(Wenig Kapazitäten derzeit)
Diakonie
Nikolaikirchhof 3
04109 Leipzig
Öffnungszeiten:
Mittwoch: 12:00 – 15:00
(sowie nach Vereinbarung in Deutsch, Englisch, Französisch)
Beratungsmöglichkeiten bei negativem BAMF-Bescheid
Ein negativer Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann eine herausfordernde Situation darstellen. In Leipzig gibt es jedoch verschiedene Anlaufstellen, die Unterstützung und Beratung bieten, um die nächsten Schritte zu klären oder Rechtsmittel einzulegen.
Organisationen wie Mosaik Leipzig e.V., das Deutsche Rote Kreuz (DRK), der Sächsische Flüchtlingsrat, die Caritas und die Diakonie bieten spezifische Beratung zu rechtlichen Fragen, Aufenthaltserlaubnissen und Integrationsmöglichkeiten. Zudem steht Amnesty International e.V. als zusätzliche Anlaufstelle zur Verfügung, besonders für Asylsuchende und deren rechtliche Anliegen.
Diese Einrichtungen unterstützen nicht nur in der persönlichen Beratung, sondern auch in der Orientierung bezüglich weiterer rechtlicher Schritte, Möglichkeiten der Berufsausbildung und Integration. Es ist wichtig, sich frühzeitig Hilfe zu suchen, um mögliche Fristen zu wahren und die rechtliche Situation besser zu verstehen.
Mosaik Leipzig e.V.
Peterssteinweg 3
04107 Leipzig
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
DRK (Deutsches Rotes Kreuz)
Holzhäuser Straße 120
04299 Leipzig
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 07:30 Uhr – 18:00 Uhr
Sächsischer Flüchtlingsrat
Lützner Straße 93/95
04177 Leipzig
Öffnungszeiten:
Mittwochs für arabischsprachige Menschen: 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwochs für alle Sprachen: 13:00 Uhr – 17:00 Uhr
Caritas an der Propstei
Ruth-Pfau-Straße 2
04107 Leipzig
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 09:00 Uhr – 16:00 Uhr
Diakonie
Nikolaikirchhof 3
04109 Leipzig
Öffnungszeiten:
Mittwochs auf Englisch und Französisch: 12:00 Uhr – 15:00 Uhr
andere Sprachen sowie Beratungszeiten nach Vereinbarung.
Amnesty International e.V. (Asylgruppe Leipzig)
Sternwartenstraße 4
04103 Leipzig
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr – 18:00 Uhr
Familiennachzug
Menschen, denen die Asylberechtigung beziehungsweise die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, haben das Recht auf privilegierten Familiennachzug: Dieser umfasst den Ehegattinnen-, Ehegatten- sowie Kindernachzug. Hierfür muss der entsprechende Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Zuerkennung der Schutzberechtigung beim Auswärtigen Amt gestellt werden unter https://fap.diplo.de oder wenden Sie sich an eine der unten aufgeführten Beratungsstellen. Seit dem 1. August 2018 ist der Familiennachzug von engsten Familienangehörigen zu subsidiär Schutzberechtigten wieder möglich, allerdings für ein begrenztes Kontingent von 1.000 Personen pro Monat in ganz Deutschland. Sie müssen sich daher auf lange Wartezeiten einstellen.
Verband binationaler Familien ( Familienzusammenführung )
Arndtstr. 63
04275 Leipzig
Website hier
DRK-Kreisverband Leipzig-Stadt
Arnim Förster
Johannisplatz 2
04103 Leipzig
Telefon: 01511 2186482
E-Mail: arnim.foerster@drk-leipzig.de
Sprechzeiten:
Dienstag 13:00 Uhr -15:00 Uhr, Donnerstag 10:00 Uhr -12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Beratungssprachen: Deutsch, Englisch
Beratungszentrum an der Propstei - Allgemeine Soziale Beratung
Ruth-Pfau-Str. 2, 04107 Leipzig
Telefon: 0341-96361-20
Mail: sozialberatung@caritas-leipzig.de
Freiwillige Rückkehrer: innen ins Heimatland
Wenn Sie nicht mehr in Deutschland bleiben können oder wollen und die Rückkehr in Ihr Herkunftsland nicht finanzieren können, haben Sie die Möglichkeit, organisatorische und finanzielle Unterstützung zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass ein Beratungsgespräch sowohl in unabhängigen als auch in staatlichen Beratungsstellen individuell, unverbindlich und ergebnisoffen ist. Es verpflichtet Sie nicht zur Ausreise aus Deutschland und hat keinen Einfluss auf Ihr Asylverfahren. Sollten Sie aufgefordert werden, Deutschland zu verlassen, da Sie einen negativen BAMF-Bescheid bekommen haben, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können und sollten freiwillig ausreisen und im Anschluss zum Beispiel mit einem Arbeitsvisum wieder einreisen. Damit verhindern Sie die 30-monatige Einreisesperre bei Abschiebung. Seit einigen Monaten besteht aber auch die Möglichkeit, in einen anderen Aufenthaltstitel zu wechseln. Sollten Sie einen Asylantrag gestellt haben, aber kaum Chancen auf einen positiven BAMF-Bescheid haben, dann könnte die neue gesetzliche Regelung "Spurwechsel" Ihnen einen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen. Informationen dazu finden Sie hier. Wenn Sie freiwillig in Ihr Heimatland zurückkehren wollen, dass wenden Sie sich an eine der unten aufgeführten Rückkehrberatungsstellen.
Rückkehrberatung Caritas
Ruth-Pfau-Str. 2
04107 Leipzig
Telefon: 0341 9636111
Mobil: 01577 2410665
Mail: rueckkehrberatung@caritas-leipzig.de
Website hier
Rückkehrberatung BAMF
Brahestr. 8
04347 Leipzig
Referat 43 E
Mail: Rueckkehrberatung.Leipzig@bamf.bund.de
Website hier
Deutsche Rotes Kreuz - DRK
Johannisplatz 2
04103 Leipzig
Tel: 0341 3035-223
Mail : rueckkehrberatung@drk-leipzig.de
Website hier
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