Bürokratische Angelegenheiten - Erwachsene

 

Wichtig: Sie können immer jemanden (Familienangehörigen, Freunde usw.) zu Behördengängen mitnehmen. Gern können Sie vorher bei den Behörden anfragen, ob sie einen Dolmetscher stellen können. Ansonsten ist es erlaubt, dass Sie eine Vollmacht (formloses Schreiben möglich) einer Person Ihres Vertrauens mitgeben und diese regelt dann die behördlichen Angelegenheiten, wenn zum Beispiel ein Pass abgeholt werden soll. Aber am besten ist es natürlich immer, wenn Sie persönlich erscheinen. 

 

Passbeschaffung aus dem Heimatland

 

MOSAIK e.V.

Peterssteinweg 3                                  
04107 Leipzig

 

Montag, Mittwoch, Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

mehrsprachiger Flyer

 

DRK (Deutsches Rotes Kreuz)

Johannisplatz 2                                                    
04103 Leipzig

Montag bis Freitag 07:30 Uhr – 18:00 Uhr

 

Diakonie

Nikolaikirchhof 3

04109 Leipzig

Mittwoch 12:00 Uhr – 15:00 Uhr

(sowie nach Vereinbarung auf deutsch, englisch französisch)

 

Führerschein

Wichtig: Bis sechs Monate (185 Tage) nach Ihrer Ankunft in Deutschland können Sie Ihren Führerschein umtauschen.  Falls Sie diesen Termin nicht schaffen, müssen Sie den Führerschein noch einmal komplett absolvieren, was sehr viel teurer ist (zwischen 2.000 und 3.000 €).

Sie müssen einen Termin über die  Onlineterminvereinbarung der Fahrerlaubnisbehörde oder über das Bürgertelefon 0341 115 vereinbaren. Und der ausländische Führerschein muss zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Behörde gültig sein. Bei abgelaufenen Führerscheinen ist keine Umschreibung möglich.

Im Rahmen der Umschreibung muss bei der DEKRA sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung abgelegt werden. Die deutsche Fahrerlaubnis kann erst nach erfolgreichem Bestehen beider Prüfungen erteilt werden.

Sie können die Kosten bar oder per EC-Karte bezahlen. Folgende Kosten sind möglich, je nachdem, um welchen Führerschein es sich handelt:

  • ohne vorhandene Probezeit: 49,00 Euro
  • mit vorhandener Probezeit: 49,80 Euro
  • bei Bedarf Expresslieferung: zusätzlich 7,68 Euro

 

Außerdem benötigen Sie folgende Dokumente beim Technischen Rathaus :

  • gültiger Aufenthaltstitel oder Reisepass
  • gültiger ausländischer Führerschein
  • Übersetzung des ausländischen Führerscheins in die deutsche Sprache durch einen amtlich anerkannten Übersetzer
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Name und Anschrift der Fahrschule
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
    Die Schulung muss mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfassen. In der Schulung muss das Wissen durch theoretischen Unterricht und praktische Übungen vermittelt werden. Dies bedeutet, dass eine Onlineschulung nicht anerkannt werden kann.
  • Sehtestbescheinigung oder ab Klasse C1 Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
    Der Sehtest muss von einer amtlich anerkannten Sehteststelle durchgeführt werden. Dieser darf nicht älter als 2 Jahre sein.
    Die Untersuchung über das Sehvermögen (für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE) kann von einem Augenarzt, einem Arzt für Arbeits- oder Betriebsmedizin, einem Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung durchgeführt werden. Die Bescheinigung über die Untersuchung der Augen darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein. Können die Eignungsvoraussetzungen nach Anlage 6 Nummer 2.1 nicht zweifelsfrei erfüllt werden, ist das Zeugnis eines Augenarztes (Anlage 6 Nummer 2.2 der Fahrerlaubnisverordnung) erforderlich.
  • Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung ab Klasse C1
    Die Untersuchung über die gesundheitliche Eignung kann von einem Arzt für Arbeits- oder Betriebsmedizin, einem Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem Arzt des Gesundheitsamtes, einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung oder von jedem Arzt für Allgemeinmedizin oder für Innere Medizin durchgeführt werden. Die ärztliche Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Funktions- und Leistungstest (nur für Klassen D1/D1E und D/DE)
    Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klassen D1/D1E und D/DE haben ihre Eignung zusätzlich durch einen Funktions- und Leistungstest nachweisen (Anlage 5 Nummer 2 Fahrerlaubnisverordnung). Die Bescheinigung über den Funktions- und Leistungstest wird durch einen Arbeits- bzw. Betriebsmediziner oder einer Begutachtungsstelle für Fahreignung erstellt und darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Führungszeugnis - Belegart "O", zur Vorlage bei einer Behörde (nur für Klassen D1/D1E und D/DE)
    Das Führungszeugnis ist bei einem Bürgerbüro oder über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz zu beantragen und direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übermitteln zu lassen.

Beim Termin in der Fahrerlaubnisbehörde erfolgt die Antragsaufnahme und der ausländische Führerschein wird eingezogen und zur Echtheitsprüfung an die Polizei übergeben. Die Echtheitsprüfung dauert etwa 4 Wochen. Nach Abschluss der Echtheitsprüfung wird bei Vorliegen aller Unterlagen die Prüfungszulassung an die DEKRA erteilt.

 

Negativer BAMF-Bescheid - Anlaufstellen

 

MOSAIK e.V.

Peterssteinweg 3                                    
04107 Leipzig

Montag, Mittwoch, Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 13:00 – 18:00 Uhr

 

DRK (Deutsches Rotes Kreuz)

Holzhäuser Straße 120                                                     
04299 Leipzig

 

Montag bis Freitag: 07:30 – 18:00 Uhr

 

Sächsischer Flüchtlingsrat

Lützner Straße 93/95                                           
04177 Leipzig

Mittwochs für arabische Menschen: 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
Mittwochs für alle Sprachen: 13:00 Uhr – 17:00 Uhr

 

Caritas (an der Propstei)
Ruth-Pfau-Straße 2                                                             
04107 Leipzig

Montag bis Freitag: 9:00 Uhr – 16:00 Uhr

 

Diakonie

Nikolaikirchhof 3                                                   
04109 Leipzig

Mittwochs auf Englisch und Französisch: 12:00 Uhr – 15:00 Uhr

 

Amnesty International e.V.

(Asylgruppe Leipzig)                              
Sternwarten Straße 4
04103 Leipzig

 

Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr – 18:00 Uhr

Passbeschaffung aus Heimatland

 

Mosaik Leipzig e.V.
Peterssteinweg 3
04107 Leipzig

Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag: 09:00 – 12:00
Dienstag: 13:00 – 18:00

Mehrsprachiger Flyer: Mosaik Leipzig Flyer


DRK (Deutsches Rotes Kreuz)
Johannisplatz 2
04103 Leipzig

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 07:30 – 18:00
(Wenig Kapazitäten derzeit)


Diakonie
Nikolaikirchhof 3
04109 Leipzig

Öffnungszeiten:
Mittwoch: 12:00 – 15:00
(sowie nach Vereinbarung in Deutsch, Englisch, Französisch)

Beratungsmöglichkeiten bei negativem BAMF-Bescheid

Ein negativer Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann eine herausfordernde Situation darstellen. In Leipzig gibt es jedoch verschiedene Anlaufstellen, die Unterstützung und Beratung bieten, um die nächsten Schritte zu klären oder Rechtsmittel einzulegen.

Organisationen wie Mosaik Leipzig e.V., das Deutsche Rote Kreuz (DRK), der Sächsische Flüchtlingsrat, die Caritas und die Diakonie bieten spezifische Beratung zu rechtlichen Fragen, Aufenthaltserlaubnissen und Integrationsmöglichkeiten. Zudem steht Amnesty International e.V. als zusätzliche Anlaufstelle zur Verfügung, besonders für Asylsuchende und deren rechtliche Anliegen.

Diese Einrichtungen unterstützen nicht nur in der persönlichen Beratung, sondern auch in der Orientierung bezüglich weiterer rechtlicher Schritte, Möglichkeiten der Berufsausbildung und Integration. Es ist wichtig, sich frühzeitig Hilfe zu suchen, um mögliche Fristen zu wahren und die rechtliche Situation besser zu verstehen.

 

Mosaik Leipzig e.V.

Peterssteinweg 3
04107 Leipzig

Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dienstag: 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

 

DRK (Deutsches Rotes Kreuz)

Holzhäuser Straße 120
04299 Leipzig

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 07:30 Uhr – 18:00 Uhr

 

Sächsischer Flüchtlingsrat

Lützner Straße 93/95
04177 Leipzig

Öffnungszeiten:

Mittwochs für arabischsprachige Menschen: 10:00 Uhr – 12:00 Uhr

Mittwochs für alle Sprachen: 13:00 Uhr – 17:00 Uhr

 

Caritas an der Propstei

Ruth-Pfau-Straße 2
04107 Leipzig

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 09:00 Uhr – 16:00 Uhr

 

Diakonie

Nikolaikirchhof 3
04109 Leipzig

Öffnungszeiten:
Mittwochs auf Englisch und Französisch: 12:00 Uhr – 15:00 Uhr
andere Sprachen sowie Beratungszeiten nach Vereinbarung.

 

Amnesty International e.V. (Asylgruppe Leipzig)

Sternwartenstraße 4
04103 Leipzig

 

Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr – 18:00 Uhr

 

Familiennachzug

Menschen, denen die Asylberechtigung beziehungsweise die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde, haben das Recht auf privilegierten Familiennachzug: Dieser umfasst den Ehegattinnen-, Ehegatten- sowie Kindernachzug. Hierfür muss der entsprechende Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Zuerkennung der Schutzberechtigung beim Auswärtigen Amt gestellt werden unter https://fap.diplo.de oder wenden Sie sich an eine der unten aufgeführten Beratungsstellen. Seit dem 1. August 2018 ist der Familiennachzug von engsten Familienangehörigen zu subsidiär Schutzberechtigten wieder möglich, allerdings für ein begrenztes Kontingent von 1.000 Personen pro Monat in ganz Deutschland. Sie müssen sich daher auf lange Wartezeiten einstellen.

 

Verband binationaler Familien ( Familienzusammenführung )

Arndtstr. 63

04275 Leipzig

Website hier

 

DRK-Kreisverband Leipzig-Stadt

Arnim Förster

Johannisplatz 2

04103 Leipzig

Telefon: 01511 2186482

E-Mail: arnim.foerster@drk-leipzig.de

Sprechzeiten:

Dienstag 13:00 Uhr -15:00 Uhr, Donnerstag 10:00 Uhr -12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Beratungssprachen: Deutsch, Englisch

 

Beratungszentrum an der Propstei - Allgemeine Soziale Beratung

Ruth-Pfau-Str. 2, 04107 Leipzig

Telefon:  0341-96361-20                           

Mail: sozialberatung@caritas-leipzig.de

 

Freiwillige Rückkehrer: innen ins Heimatland

Wenn Sie nicht mehr in Deutschland bleiben können oder wollen und die Rückkehr in Ihr Herkunftsland nicht finanzieren können, haben Sie die Möglichkeit, organisatorische und finanzielle Unterstützung zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass ein Beratungsgespräch sowohl in unabhängigen als auch in staatlichen Beratungsstellen individuell, unverbindlich und ergebnisoffen ist. Es verpflichtet Sie nicht zur Ausreise aus Deutschland und hat keinen Einfluss auf Ihr Asylverfahren. Sollten Sie aufgefordert werden, Deutschland zu verlassen, da Sie einen negativen BAMF-Bescheid bekommen haben, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können und sollten freiwillig ausreisen und im Anschluss zum Beispiel mit einem Arbeitsvisum wieder einreisen. Damit verhindern Sie die 30-monatige Einreisesperre bei Abschiebung. Seit einigen Monaten besteht aber auch die Möglichkeit, in einen anderen Aufenthaltstitel zu wechseln. Sollten Sie einen Asylantrag gestellt haben, aber kaum Chancen auf einen positiven BAMF-Bescheid haben, dann könnte die neue gesetzliche Regelung "Spurwechsel" Ihnen einen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen. Informationen dazu finden Sie hier. Wenn Sie freiwillig in Ihr Heimatland zurückkehren wollen, dass wenden Sie sich an eine der unten aufgeführten Rückkehrberatungsstellen.

 

Rückkehrberatung Caritas

Ruth-Pfau-Str. 2

04107 Leipzig  

Telefon:   0341 9636111                             

Mobil:  01577 2410665      

Mail:  rueckkehrberatung@caritas-leipzig.de

Website hier

 

Rückkehrberatung BAMF

Brahestr. 8

04347 Leipzig  

Referat 43 E  

Mail: Rueckkehrberatung.Leipzig@bamf.bund.de

Website hier

 

Deutsche Rotes Kreuz - DRK

Johannisplatz 2

04103 Leipzig

Tel: 0341 3035-223

Mail : rueckkehrberatung@drk-leipzig.de

Website hier