
Mülltrennung und Entsorgung
Mülltrennung und Müllentsorgung sind in Deutschland gesetzlich streng geregelt. Grundsätzlich wird unterschieden in Papier und Pappe, Leichtverpackungen, Bioabfälle, Glas und Restmüll. Der Restmüll beinhaltet alles, was nicht in die blaue, gelbe, Glastonne oder braune Tonne gehört. Restmüll wird verbrannt und in Wärme umgewandelt. Alle anderen Abfallarten werden recycelt, also wiederverwendet. Im schlimmsten Fall begeht man mit falscher oder fehlender Mülltrennung eine Ordnungswidrigkeit. Auch das Wegwerfen von Müll wie Verpackungen oder Papier auf Straßen oder Fußwegen ist verboten. Ein Bußgeld kann die Folge sein. Die Höhe ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Die Strafen liegen zwischen zehn und 50 Euro für Erstverstöße und bis zu 5.000 Euro für Wiederholungstaten. Dies gilt auch für Zigarettenstummel. Ein Zigarettenstummel verunreinigt 40-60 Liter sauberes Grundwasser. Es kann ein Verwarnungsgeld von 55 Euro als Strafe fällig werden.
Wenn Sie in Ihrer eigenen Wohnung leben, müssen Sie die Mülltrennung sehr ernst nehmen, um ein ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis zu Ihren Mitmietern zu bewahren. Wenn Sie zum Beispiel Ihre Leichtverpackungen in der schwarzen oder blauen und nicht in der gelben Tonne entsorgen, muss der Müll von den Mitarbeiter:innen in den Recyclinghöfen per Hand sortiert werden. Die Kosten dafür werden unter allen Mietern Ihres Hauses in der Betriebskostenabrechnung aufgeteilt. Das bedeutet, dass die anderen Mieter für Ihren Fehler bezahlen müssen - und das findet niemand gut!
Auf viele Glas- und PET-Flaschen (Bier, Cola, Milchgetränke etc.) werden 0,25 € bis 0,50 € Pfand pro Flasche erhoben. Diese können dann an einem Pfandautomaten in den meisten Supermärkten zurückgegeben werden. Dafür bekommt man einen Pfandbon, den man an den Kassen abgeben kann und sein Pfandgeld zurückerstattet bekommt.
Wie der Müll zu trennen ist, sehen Sie in den nachfolgenden Abbildungen.




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