
Finanzen
Woher bekomme ich Geld für meinen Lebensunterhalt?
Agentur für Arbeit
- Zuständig für Arbeitsvermittlung und Qualifizierungsmaßnahmen
- Arbeitslosengeld I für Personen, die vorher in Deutschland gearbeitet haben und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben
- Unterstützung bei der Jobsuche und Weiterbildungen
Sozialamt
- Zuständig für Geflüchtete, die keinen Anspruch auf Bürgergeld oder Arbeitslosengeld I haben
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), z. B. Unterkunft, Essen, medizinische Versorgung
- Unterstützung für besondere Notlagen
Bürgergeld
- Zuständig für anerkannte Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis
- Regelmäßige finanzielle Unterstützung für Lebenshaltungskosten
- Möglichkeit zur Förderung von Bildung und Arbeit
Jobcenter Digital – Online-Konto und Kommunikation
Um mit dem Jobcenter zu kommunizieren und deine Anliegen zu verwalten, musst du ein Jobcenter Digital-Konto erstellen und die Jobcenter App herunterladen. Dies ermöglicht dir, Anträge digital einzureichen, Termine zu vereinbaren und wichtige Dokumente schnell und sicher auszutauschen.
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Wie erstelle ich ein Jobcenter Digital-Konto?
Besuche das Jobcenter Digital-Portal und melde dich dort an, um ein Konto zu erstellen. Die Registrierung ist einfach und du benötigst nur deine persönlichen Daten. -
Jobcenter App:
Lade die Jobcenter App auf dein Smartphone, um alle wichtigen Funktionen für die Kommunikation mit dem Jobcenter direkt zu nutzen. Die App ermöglicht dir einen schnellen Zugriff auf deine Anträge, Zahlungen und andere wichtige Informationen. -
Vorteile: Mit dem digitalen Konto und der App kannst du Zeit sparen, da du viele Dinge online erledigen kannst, ohne das Jobcenter persönlich aufsuchen zu müssen.
Private Arbeitsvermittler sind zum Beispiel:
Adecco, Randstad, My Theresa, Akzent, GI Group, Team Brenner, Leipziger Löwen,
Löwen Security, Velvet, Personal Plus, Saxonia Catering,
Hauptarbeit
- reguläre Jobs mit Arbeitsvertrag
- Zahlung von Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung)
- Voraussetzung: Arbeitserlaubnis notwendig
Minijob (bis 538 € pro Monat)
- keine Sozialversicherungsabgaben für Arbeitnehmer
- oft als Nebenjob oder Einstieg in den Arbeitsmarkt
- auch mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung möglich (abhängig von der Erlaubnis der Ausländerbehörde)
Ehrenamt
- freiwillige Arbeit ohne Bezahlung
- gut für Kontakte, Sprachpraxis und Erfahrung
- keine Arbeitserlaubnis notwendig
Selbstständigkeit
- eigene Geschäftsidee umsetzen (z. B. Handwerk, Online-Shop, Dienstleistungen)
- erfordert Anmeldung beim Finanzamt und ggf. Gewerbeschein
- Unterstützung durch Gründungsberatungen möglich
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